Artikel 1 – Organisation

Veranstalter des Gewinnspiels ist die Retail Estates S.A., Unternehmensnummer BE0434.797.847, mit Sitz in Ternat.

Im Herbesthalerpark Baelen nehmen die folgenden Läden teil:
- Chaussea: Rue Mitoyenne 1, 4837 Baelen
- Tom & Co: Rue Mitoyenne 1, 4837 Baelen
- C&A: Rue Mitoyenne 1, 4837 Baelen
- JBC: Rue Mitoyenne 1, 4837 Baelen
- Casa: Rue Mitoyenne 1, 4837 Baelen
- Bristol: Rue Mitoyenne 1, 4837 Baelen
- Veritas: Rue Mitoyenne 1, 4837 Baelen
- Hunkemöller: Rue Mitoyenne 1, 4837 Baelen
- Paprika/Cassis: Rue Mitoyenne 1, 4837 Baelen
- Okaidi: Rue Mitoyenne 1, 4837 Baelen
- Pro-Duo: Rue Mitoyenne 1, 4837 Baelen
- Marques à Suivre: Rue Mitoyenne 1, 4837 Baelen
- Color code: Rue Mitoyenne 1, 4837 Baelen

Artikel 2 – Teilnahmezeitraum

Das Gewinnspiel findet am 15. April 2023 statt.
Die Karten für die Teilnahme am Gewinnspiel werden am 15 April 2023 in den teilnehmenden Läden (soweit vorrätig) und per Post in Briefkästen der Region verteilt.
Die Teilnahmekarten können am 15. April 2023 (bis 18.00 Uhr) in den dafür vorgesehenen Kasten im Herbesthalerpark eingeworfen werden.

Artikel 3 - Gewinnspielregeln

Um teilzunehmen, müssen Sie die Teilnahmekarte mit Ihrem Vor- und Nachnamen sowie Ihrer E-Mail-Adresse ausfüllen. Die Gewinnspielfrage und die Zusatzfrage müssen beantwortet werden. Nur Karten, die am 15. April 2023 vor 18:00 Uhr im Herbesthalerpark in den dafür vorgesehene Kasten eingeworfen werden, werden bei der Auswahl der Gewinner berücksichtigt. Um 18 Uhr wird der Kasten versiegelt und es können keine weiteren Teilnahmekarten eingeworfen werden.
Die Teilnehmenden akzeptieren durch ihre Teilnahme und ab der Teilnahme an der Aktion alle Bestimmungen der vorliegenden Spielregeln.
Die Gewinner der Aktion werden innerhalb von 30 Tagen bekannt gegeben. Sie werden persönlich darüber informiert (siehe Artikel 6).
Jede teilnehmende Person kann nur einmal gewinnen. Es wird nur ein Preis pro Postadresse vergeben.
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist jeder volljährigen natürlichen Person mit Wohnsitz in Belgien vorbehalten.
Mitarbeitende von Retail Estates S.A. sind zwar nicht von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen, können aber nicht den Preis gewinnen.
Retail Estates S.A. handelt in Übereinstimmung mit dem Verhaltenskodex für Glücksspiele zu Werbezwecken.
Retail Estates S.A. und die von ihr beauftragten Angestellten oder Dritten können nicht für Handlungen jeglicher Art haftbar gemacht werden, die sich aus der Aktion ergeben.
Retail Estates S.A. und die von ihr hinzugezogenen Angestellten oder Dritten haften nicht für Sach- oder Personenschäden jeglicher Art, die sich aus der Vergabe der Preise ergeben.

Artikel 4 - Preise

Insgesamt werden 17 Gewinner des Gewinnspiels ausgewählt.
• Erster Preis: 2 Gewinner erhalten ein Elektrofahrrad (weitere Informationen siehe unten).
• Zweiter Preis: 5 Gewinner erhalten jeweils einen Einkaufsgutschein über 100 € in einem der teilnehmenden Läden im Einkaufszentrum Herbesthalerpark Baelen (siehe Artikel 1 mit der Liste der teilnehmenden Läden).
• Dritter Preis: 10 Gewinner erhalten jeweils einen Einkaufsgutschein über 50 € in einem der teilnehmenden Läden im Einkaufszentrum Herbesthalerpark Baelen (siehe Artikel 1 mit der Liste der teilnehmenden Läden).
Ein Preis ist unteilbar und muss so angenommen werden, wie er vergeben wird. Der Preis kann unter keinen Umständen und in keiner Weise abgetreten oder gegen einen Geldbetrag oder andere Preise eingetauscht werden, mit Ausnahme des alternativen Preises in Form von Gutscheinen, wie oben beschrieben.
Retail Estates kann einen Preis aus produktionstechnischen oder inhaltlichen Gründen jederzeit ändern.
Elektrofahrrad

Das zu gewinnende Elektrofahrrad ist ein Trek Verve+ 1 Lowstep 500 Wh 2022 im Wert von 2147,93 € zzgl. MwSt. und 2599 € inkl. MwSt. und wird zur Verfügung gestellt von Daan Fietsen, Brusselsesteenweg 232, 9280 Lebbeke, BE0480576305.
Innerhalb von 30 Tagen werden zwei Hauptgewinner bekannt gegeben, die jeweils das oben genannte Elektrofahrrad gewinnen.
Wenn die Hauptgewinner das Elektrofahrrad als Preis akzeptieren, verpflichten sie sich, einen Betrag in Höhe der Mehrwertsteuer auf den Katalogpreis des zu gewinnenden Elektrofahrrads zu zahlen.
Der Gesamtbetrag, der der Mehrwertsteuer entspricht, muss von jedem Hauptgewinner innerhalb der festgelegten Frist vor der Lieferung des Elektrofahrrads an Retail Estates gezahlt werden. Das Elektrofahrrad kann nicht vergeben werden, wenn dieser Betrag nicht bezahlt wird.
Die Wahl des Elektrofahrrads, die Retail Estates S.A. mitgeteilt wurde, ist unwiderruflich. Werden der Betrag in Höhe der Mehrwertsteuer oder sonstige von den Hauptgewinnern zu zahlende Beträge ganz oder teilweise nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, gilt dies als ein unwiderruflicher Verzicht der Hauptgewinner auf ihren Preis. In diesem Fall ist der Veranstalter Retail Estates S.A. nicht verpflichtet, das Elektrofahrrad an die Hauptgewinner zu übergeben.
Retail Estates S.A. kann sich als Unternehmen nicht an sonstigen Absprachen beteiligen, die zwischen dem Fahrradhändler und den Hauptgewinnern getroffen werden, z. B. in Bezug auf zusätzliche Optionen für das Elektrofahrrad oder ein teureres Modell im Vergleich zu dem zu gewinnenden Elektrofahrrad. Die Hauptgewinner müssen alle zusätzlichen Beträge zahlen. Retail Estates S.A. kann in keinem Fall zur Zahlung eines zusätzlichen Betrags aufgrund von abweichenden Absprachen zwischen dem Fahrradhändler und den Hauptgewinnern verpflichtet werden. Retail Estates S.A. haftet nicht für sichtbare Mängel des gewonnenen Preises oder für eine nicht ordnungsgemäße Lieferung. Retail Estates haftet nicht für eventuelle versteckte Mängel des gewonnenen Preises.
Gegebenenfalls können die Gewinner des Elektrofahrrads nur gegen den Fahrradhändler vorgehen.
Gutscheine
Die zu gewinnenden Gutscheine haben einen Wert von 100 € bzw. 50 € und stammen aus einem der teilnehmenden Läden im Herbesthalerpark (siehe Artikel 1 mit der Liste der teilnehmenden Läden). Die Gutscheine können nur in den betreffenden Läden im Einkaufszentrum Herbesthalerpark Baelen und nicht in anderen Filialen der jeweiligen Ketten eingelöst werden. Die Gültigkeitsdauer der Gutscheine ist jeweils auf dem Gutschein angegeben. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer können sie von den Gewinnern nicht mehr verwendet oder eingetauscht werden.

Artikel 5 - Auswahl der Gewinner

Die Gewinner des Gewinnspiels werden aufgrund der richtigen Antwort auf die Wissensfrage und der besten Antwort auf die Zusatzfrage ermittelt. Bei der Zusatzfrage müssen die Teilnehmenden eine Schätzung der Anzahl der Einzelpersonen angeben, die während des in Artikel 2 beschriebenen Teilnahmezeitraums an der Aktion teilnehmen werden.
Die Antwort auf diese Frage wird anhand der Gesamtzahl der Teilnehmenden während des Teilnahmezeitraums bewertet.
Eine teilnehmende Einzelperson ist durch dieselbe Kombination aus E-Mail-Adresse, Name, Vorname, Postleitzahl und Geburtsdatum gekennzeichnet.
Die beiden Personen, die die Wissensfrage richtig beantworten und der Gesamtzahl der teilnehmenden Einzelpersonen während des Teilnahmezeitraums der Aktion am nächsten kommen, werden zu den Gewinnern des Elektrofahrrads erklärt.
Die nächsten 5 Gewinner, siehe obiges System, gewinnen als Preis jeweils einen Einkaufsgutschein im Wert von 100 €.
Die folgenden 10 Gewinner erhalten als Preis jeweils einen Einkaufsgutschein im Wert von 50 €.
Wenn es mehrere Gewinner für denselben Preis gibt, d. h. mehrere Teilnehmer, die die Wissensfrage richtig und die Zusatzfrage mit dem gleichem Abstand zur tatsächlichen Gesamtzahl beantwortet haben, werden die endgültigen Hauptgewinner des betreffenden Preises durch Auslosung bestimmt.

Übertragbarkeit des Preises durch die Gewinner des Elektrofahrrads
Die beiden Gewinner des Elektrofahrrads können den Preis an ein Familienmitglied ersten oder zweiten Grades oder an das Unternehmen, dessen Direktor oder Geschäftsführer sie zum Zeitpunkt der Auslosung sind, übertragen, vorausgesetzt, dass der Empfänger der Übertragung alle geltenden Bestimmungen und Bedingungen strikt einhält und sich an die Gewinnspielregeln und sonstigen geltenden gesetzlichen Bestimmungen hält. Eine Übertragung muss Retail Estates S.A. von den Gewinnern innerhalb der in Artikel 6 dieser Gewinnspielregeln beschriebenen Frist von 6 Wochen schriftlich mitgeteilt werden.
Die steuerlichen, finanziellen oder sonstigen Folgen der Übertragung sind vollständig von den Gewinnern und/oder dem Empfänger der Übertragung zu tragen, gegenüber Retail Estates S.A. können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

Artikel 6 - Kontaktaufnahme von Retail Estates mit den Gewinnern - einzuhaltender Zeitplan bei sonstiger Ungültigkeit

Retail Estates wird die beiden Gewinner per E-Mail an die E-Mail-Adresse informieren, die die Hauptgewinner bei der Teilnahme am Wettbewerb angegeben haben. Retail Estates wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um die beiden Gewinner des Elektrofahrrads zu kontaktieren, soweit Retail Estates über die entsprechenden Informationen verfügt, eine Ergebnisverpflichtung für Retail Estates besteht nicht.
Der Vor- und Nachname der Gewinner kann auf der Website und/oder der Facebook-Seite des Herbesthalerparks angezeigt werden, was die Gewinner durch die Teilnahme an diesem Gewinnspiel ausdrücklich akzeptieren.
Ab dem Tag nach dem Versand der E-Mail haben die Gewinner einen Monat Zeit, sich bei Retail Estates zu melden.
Die Gewinner können sich in dieser Zeit per E-Mail an Kevin.Tirmarche@retailestates.com melden, woraufhin sie eine Bestätigung von Retail Estates S.A. erhalten.
Für das Elektrofahrrad haben die Gewinner nach Ablauf der oben genannten 6-Wochen-Frist 14 Tage Zeit, um mit dem Fahrradhändler Vereinbarungen zu treffen, sofern zwischen den Gewinnern und dem Fahrradhändler nichts anderes vereinbart wurde.
Die endgültige Übergabe des Elektrofahrrads an die Gewinner findet in Anwesenheit von Vertretern von Retail Estates S.A. statt. Mit der Zustimmung zu den vorliegenden Gewinnspielregeln geben die Gewinner ihre ausdrückliche Erlaubnis, dass bei der Übergabe Fotos gemacht werden dürfen. Retail Estates kann diese zu Kommunikationszwecken verwenden.

Artikel 7 - Ausschluss

Retail Estates S.A. kann eine Person jederzeit von der Teilnahme am Gewinnspiel ausschließen, wenn die betreffende Person die Teilnahmebedingungen gemäß Artikel 3 nicht erfüllt oder wenn der Verdacht auf Betrug, Missbrauch oder (versuchte) Manipulation des Gewinnspiels besteht. Das Unternehmen entscheidet eigenständig über einen solchen Ausschluss, es besteht kein Recht auf Beschwerde oder Widerspruch.
In diesem Fall wird die nächste Person ausgewählt, die die in diesen Gewinnspielregeln festgelegten objektiven Kriterien erfüllt.

Artikel 8 - Höhere Gewalt

Wenn infolge einer rechtlichen oder strukturellen Änderung, eines Falles höherer Gewalt oder einer Veränderung, auf die Retail Estates S.A. keinen Einfluss hat, der Fortgang oder die Ausgewogenheit des Spielablaufs verhindert oder wesentliche Elemente des Ablaufs verändert werden, ist Retail Estates S.A. von jeglicher Verpflichtung entbunden.

Artikel 9 - Änderung des Gewinnspiels

Retail Estates S.A. behält sich das Recht vor, die gesamte Aktion oder Teile davon zu ändern, zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder abzusagen, wenn sie der Meinung ist, dass die Umstände dies rechtfertigen. Retail Estates S.A. kann nicht haftbar gemacht werden.
Druck-, Rechtschreib-, Tipp- oder sonstige Fehler in den Gewinnspielregeln oder anderen Bekanntmachungen von Retail Estates S.A. können nicht geltend gemacht werden, um eine Verpflichtung gleich welcher Art seitens Retail Estates S.A. zu begründen.

Artikel 10 - Personenbezogene Daten

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in vollem Einklang mit dem Gesetz vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten.
Die von den Teilnehmenden bereitgestellten Informationen sind für Retail Estates bestimmt.

Die für die Teilnahme erforderlichen Daten werden von Retail Estates S.A. gespeichert und nicht an Dritte verkauft oder weitergegeben. Die Daten werden in einer Datei gespeichert, die dem Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten unterliegt.

Die Daten werden nur verwendet, um die Teilnahme zu kontrollieren, die Gewinner auszuwählen und zu kontaktieren. Die Daten werden nicht für Marketingzwecke verwendet, es sei denn, die teilnehmende Person stimmt dem bei der Teilnahme ausdrücklich zu.

Mit ihrer Teilnahme erlauben die Gewinner des Gewinnspiels der Retail Estates S.A., ihren Namen und ihr Bild zur öffentlichen Bekanntgabe der Gewinner über die von ihnen gewählten Verbreitungskanäle des Unternehmens zu verwenden. Die Gewinner verpflichten sich außerdem, freiwillig an der Aufnahme von Fotos und/oder Videosequenzen mitzuwirken.

Artikel 11 - Etwaige Beschwerden

Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel werden die Gewinnspielregeln und die Entscheidungen des Veranstalters bedingungslos angenommen. Der Veranstalter berücksichtigt keine Beanstandungen.

Beschwerden in Bezug auf diese Kampagne müssen innerhalb von 7 Werktagen nach Ende der Gewinnspieldauer schriftlich mitgeteilt und an den Geschäftssitz von Retail Estates gerichtet werden. Beschwerden werden nicht mündlich oder telefonisch behandelt. Verspätet eingereichte und nicht schriftlich formulierte Beschwerden werden nicht weiterverfolgt.
Die vorliegenden Gewinnspielregeln unterliegen belgischem Recht und alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Anwendung fallen in die Zuständigkeit der Gerichte von Brüssel.

Artikel 12 - Haftung

Schäden, die durch die Nutzung der personenbezogenen Daten der teilnehmenden Person durch Unbefugte entstehen, können in keinem Fall dem Veranstalter angelastet werden, wenn dieser alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hat, die vernünftigerweise von ihm erwartet werden können.
Die Retail Estates S.A. kann unter keinen Umständen dafür haftbar gemacht werden, wenn ihre Partner (z. B. Website oder Fahrradhändler) ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, z. B. in Bezug auf die Lieferung des Preises oder den Betrieb der Website. Retail Estates wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um eine Lösung zu finden und z. B. einen anderen Preis zur Verfügung zu stellen.